Arbeitnehmererfinderrecht

In Deutschland werden Erfindungen von Arbeitnehmern nach dem Arbeitnehmererfinderrecht geregelt. Erfindungen von Arbeitnehmern werden per Gesetz vom Arbeitgeber in Anspruch genommen, im Gegenzug ist dieser dann zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Wir beraten Sie gerne bei Fragen zur Vergütung, Etablierung von Vergütungsmodellen oder anderen Fragen im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmererfinderrecht.